• Ihre Vorteile bei uns im Überblick

    • ✔  Umgehende Terminabsprache
    • ✔  Bevorzugte Abrechnung mit der Versicherung
    • ✔  Auftragsannahme ohne Vorkassenleistung
    • ✔  Pausierung der Gutachterkosten bis zu einem Jahr.
    • ✔  Interne Sachstandsabfrage bei den Versicherungen
    • ✔  Hilfestellung bei Fragen und Informationen
    • ✔  Betreuung der Schadensabwicklung

Ihr Kfz-Gutachter in Ihrer Umgebung.

Das Sachverständigenbüro Lupus beschäftigt erfahrene und qualifizierte Sachverständige, die durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft zertifiziert sind. Wir bieten Ihnen Dank unseren Sachverständigen, die langjährige Erfahrung in der Sachverständigenbranche gesammelt haben, im Schadenfall eine schnelle und reibungslose Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges. Bei jedem Schadenfall eine objektive und unabhängige Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges zu gewährleisten, ist unser Ziel.

 

Ihren Schadenfall zügig durch die Bearbeitungsschleifen der Versicherungen zu bringen, ist ganz unserem Slogan gerecht „Unfall? – Wir helfen!“, unser Ziel. Wir erfragen intern stetig den Sachstand Ihres Schadenfalles, damit Ihr Fall wegen fehlenden Dokumenten nicht pausiert wird. Ihre Zufriedenheit hat höchste Priorität und wir stehen unabhängig an Ihrer Seite.

Wir haben Geschädigte bereits in diversen Schadenfällen erfolgreich betreut. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen und genießen Sie eine angenehme Schadenabwicklung.

 

Ihr KFZ Lupus Team

Ihr Weg zum Gutachten

Egal ob Gutachten oder Kostenvoranschlag – Wir nehmen Ihren Auftrag entgegen!

Bereits in vielen Schadenfällen haben wir Geschädigte erfolgreich betreut. Nach einem Verkehrsunfall weiß man meist nicht, welche Schritte bei der Schadensregulierung unbedingt zu beachten sind. Wir beraten Sie gerne kostenfrei! – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von den Vorteilen eines professionellen Teams.

Bequem per Anruf, WhatsApp-Nachricht oder E-Mail erreichen Sie unseren Lupus-Kundenservice, der anschließend Ihren Wunschtermin einrichtet.

Unser perfekt eingespieltes Team macht auch eine Begutachtung an Ihrem Wunschort möglich. Nach der Erstellung Ihres Gutachtens leiten wir es mittels elektronischen Verfahrens direkt an die zuständige Versicherung weiter. Gleichzeitig erhalten Sie per Post Ihr Gutachten.

Um die Bearbeitung Ihres Anliegens seitens der Versicherung zu beschleunigen, erfragt unser Kundenservice intern stets den Sachstand Ihres Schadenfalles.

Sie können gerne Ihren Schaden fiktiv Abrechnen lassen (netto Auszahlung) oder eine Reparaturwerkstatt in Auftrag geben. Wir begleiten Sie in Ihrem Schadenfall ganz Ihren Wünschen entsprechend auch nach der Begutachtung.

Fragen und Antworten

Sie haben eine Frage und suchen hierzu die passende Antwort? Wir haben die häufig gestellten Fragen aufgelistet und für Sie bestmöglich beantwortet.

Rechtsstreit – Wer ist schuld?

Keiner kann Ihnen das Recht nehmen, einen Anwalt zu beauftragen. Erklären Sie dem Anwalt Ihres Vertrauens den Sachverhalt. Wir schicken das Schadengutachten zu Ihrem Anwalt und bewahren den Kontakt bis Ihr Schadenfall abgeschlossen ist.

Abrechnung - Wer bezahlt den Gutachter?

Ob Kostenvoranschlag oder Gutachten, für uns gibt es keinen Unterschied, unser Service bleibt gleich. Wir arbeiten grundsätzlich nicht unter Vorkasse und unsere Abrechnung präferieren wir möglichst direkt mit der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie im Recht sind, entstehen Ihnen keine Kosten, denn die gegnerische Versicherung muss den Sachverständigen Ihrer freien Wahl bezahlen.

 

Falls Sie mal nicht genau wissen, ob Sie im Recht sind – Profitieren Sie von unserem Service, denn sogar bei Problemfällen pausieren wir unsere Kosten und warten bis zu einem Jahr auf Regulierung der Versicherung, damit Sie eine Sorge weniger haben

Abschleppkosten – Wer bezahlt sie?

Falls Ihr Auto noch fahrtüchtig ist, fahren Sie damit nach Hause und rufen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl an. Er wird zu Ihnen kommen und den Schaden dokumentieren. Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig und es für Sie nicht zumutbar ist, den Wagen privat abzuschleppen, muss die gegnerische Versicherung selbstverständlich auch die Abschleppkosten übernehmen.

Kostenvoranschlag vom Gutachter

Kostenvoranschlag vom Gutachter

Weg von der gängigen Sicht, dass Kostenvoranschläge nur durch die Werkstatt erstellt werden können! Die gegnerische Versicherung wird Ihnen mit dem ersten Telefonat sagen, dass sie keinen Gutachter für einen Kratzer/Bagatellschaden* zahlen. Da Sie im Recht sind, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir rechnen direkt mit der zuständigen Versicherung, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen. Ihr KFZ-Gutachter Lupus überprüft mit Ihrem Auftrag, ob eine Wertminderung eingetreten ist und erstellt Ihren Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation. Ihre Werkstatt kann diese Überprüfung nicht durchführen. Wir machen diese Überprüfung für Ihre Zufriedenheit gerne kostenfrei.

* Bagatellschaden.

Bei Schäden die weit unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, d.h. eine Schadenshöhe von bis max. 1.000,-€ erzielt werden, spricht man von Bagatellschäden. Bei solcher Art von Schäden erstellen wir Ihren Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation.

Reparaturrechnung - muss ich die selber zahlen?

Sie möchten Ihr Fahrzeug schnellstens repariert haben? Sie können den direkten Weg in die Werkstatt nehmen, wenn wir den KFZ-Schaden unter Beweissicherung gestellt und eine Freigabe erteilt haben. Ob Sie den Herstellervertrieb oder eine freie Werkstatt den Reparaturauftrag geben möchten, steht ganz in Ihrer Wahl. Wir helfen Ihnen für eine schnelle Begleichung der Reparaturrechnung und bestätigen mit unserem Gutachten der Versicherung den entstandenen Schaden. Während dieser Zeit bleiben wir mit Ihrer Werkstatt und der Versicherung in Kontakt.

Wann und warum brauche ich ein Schadengutachten?

Ab einem Schadenwert von ca. 1000 € brauchen Sie ein Gutachten, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Unter einer Schadenhöhe von 1000 € benötigen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein durch uns erstelltes Kurzgutachten.

Fiktive Abrechnung – Den Schaden netto abrechnen

Sie möchten Ihr Fahrzeug aus Eigenenergie oder gar nicht reparieren?

 

Die fiktive* Abrechnung können Sie als mögliche Abrechnungsvariante präferieren. Die Versicherung zahlt Ihnen den Netto-Schaden und die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeuges, wenn wir Ihr Fahrzeug besichtigt und ein Gutachten erstellt haben. Wir erstellen Ihnen in Ihrem Gutachten eine Übersicht zu den einzelnen Positionen, sodass Sie Ihre Entscheidung frei treffen können. Sogar bei einem Totalschadenfall können Sie eine fiktive Abrechnung präferieren.

*fiktiv = geschätzt; angenommen. Die fiktive Abrechnung besteht vorerst aus annehmbaren Werten, da bis zur Reparatur der tatsächliche Schaden nicht eindeutig bewiesen ist. Selbstverständlich sind Sachverständige für diese Schadensschätzung da, doch nur die Reparatur kann die Schätzung des Sachverständigen beweisen. Daher spricht man von einer annehmbaren/ fiktiven Abrechnung.

Totalschaden was nun?

Kein Grund zur Sorge, denn die Versicherung zahlt den Wert Ihres Fahrzeuges. Man redet von einem Totalschaden, wenn der Schaden höher als der Wert Ihres Fahrzeuges ist. Die fiktive Abrechnung erfolgt hier: „Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertangebot*“.

 

*Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert: Im Totalschadenfall zahlt die Versicherung Ihnen den durch uns ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Im Bietverfahren werden Restwertangebote durch seriöse Fahrzeughändler eingeholt, da Ihr Fahrzeug trotz Unfall für einen Aufkäufer interessant sein könnte. Das Fahrzeug müssen Sie nicht an den Höchstbietenden verkaufen, aber das Angebot gilt als Wert für die Abrechnung der Versicherung. Wenn mal keine Kaufangebote da sind, wird der Restwert als „null“ beziffert. Die Versicherung zahlt Ihnen in jedem Fall des Totalschadens den Fahrzeugwert abzüglich Restwertangebot.

 

 

Wiederbeschaffungswert:

Wir bewerten Ihr Fahrzeug ausführlich und schätzen nicht den Fahrzeugwert!

Mit jedem Gutachten bewerten wir Ihr Fahrzeug ausführlich. Dank dem DAT-System SilverDatII bewerten wir Ihr Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert und in jedem unserer Gutachten ist ein ausführliches Bewertungsprotokoll inklusive Auflistung der  Sonderausstattungen Ihres Fahrzeuges beigefügt.

Restwertangebot:

Wir holen im Bietverfahren für Ihr beschädigtes Fahrzeug verbindliche Restwertangebote durch seriöse Fahrzeughändler ein. Ob Sie Ihr Fahrzeug an den Höchstbietenden verkaufen möchten oder nicht, liegt ganz in Ihrer freien Wahl.

Totalschaden und Sie möchten Ihr Auto weiterhin fahren?

130% Regelung/ Integritätsgrenze/ Opfergrenze

Sie möchten Ihr geliebtes Auto weiterhin fahren, obwohl es jetzt einen Totalschaden erlitten hat? Ihr geliebtes Auto bleibt bei Ihnen, solange Sie es möchten. In diesen Fällen helfen wir Ihnen mit der sogenannten Integritätsgrenze /Opfergrenze, in dem Sie Ihren Schaden bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert geltend machen können. Die Versicherung zahlt Ihren Fahrzeugschaden bis zu 130% des Fahrzeugwertes und Sie können Ihr vertrautes Auto weiterhin nutzen.

Wann darf ich einen Anwalt einschalten?

Sie dürfen als Geschädigter grundsätzlich einen Anwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Wir listen in jedem Gutachten die voraussichtliche Nutzungsausfalldauer/Reparaturdauer Ihres Fahrzeuges auf. Bedenkenlos können Sie sich während der Reparatur Ihres Fahrzeuges einen Mietwagen in der Fahrzeugklasse nehmen. Die Kosten werden entsprechend von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Sie möchten den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges erstattet haben?

 

In diesem Fall erstellen wir Ihre Reparaturbestätigung!

 

Wir überprüfen das Reparaturergebnis und stellen Ihnen eine Reparaturbestätigung mit Lichtbilddokumentation aus, wenn Sie den Schaden behoben haben. Sie können mit dieser Bestätigung den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges geltend machen und gleichzeitig haben Sie auf diese Weise für die Zukunft einen schriftlichen Nachweis, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde.